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veröffentlicht am 26. Juli 2018 • gelistet in der Kategorie Versicherung

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  • Das Thema Kieferorthopädie wird für Eltern heutzutage immer aktueller, da ca. jedes 3-4 Kind heutzutage eine Zahnspange verordnet bekommt.

    Vor 10-15 Jahren war dies seltener der Fall, weshalb bei vielen Erwachsenen heutzutage eine Kieferfehlstellung besteht, die in vielen Fällen allerdings eher kosmetischer Natur ist.

    Nun gibt es einige Zahnzusatzversicherungen, die kieferorthopädische Behandlungen auch für Erwachsene absichern. Dazu gehören beispielsweise die Zahntarife der Arag (Arag Z90Bonus, Arag Z100, Arag Z70 und Arag Z50/90), aber auch die Tarifkombination CSS privat ambulant Zahnersatz und Zahngesundheit premium.

    Einige andere Tarif, wie beispielsweise Axa dent premium-u versichern kieferorthopädische Behandlungskosten bei Erwachsenen, wenn diese als Folge eines Unfalls anfallen.

    Welche Fälle versichert sind

    Die reine Tatsache, dass kieferorthopädische Behandlungen laut den jeweiligen Tarifbedingungen einer Zahnzusatzversicherung mitversichert sind, heisst noch lange nicht, dass eine KFO-Behandlung letztendlich auch bezahlt wird.

    Denn eine Zahnzusatzversicherung leistet nur für Versicherungsfälle, die nach Versicherungsbeginn eintreten. Bei einer Kieferfehlstellung bzw. einer notwendigen kieferregulierenden Behandlung tritt der Versicherungsfall in dem Moment ein, wenn ein Zahnarzt oder Kieferorthopäde eine behandlungsbedürftigkeit erkennen können müsste.

    Das bedeutet, dass sofern irgendwann vor Vertragsbeginn einer Zahnzusatzversicherung bereits umfassende Röntgenaufnahmen des Gebisses gemacht wurden, auf denen man eine Kieferfehlstellung erkennen könnte, der Versicherungsfall bereits eingetreten ist. Dabei ist es unerheblich, ob ein Zahnarzt in diesem Augenblick bereits eine Behandlung angeraten hat.

    Eine Fehlstellung, die jedoch beispielsweise aufgrund eines schleichenden Verschiebungsprozesses der Zähne einige Zeit nach Versicherungsbeginn zu einer Behandlungsbedürftigkeit führt und deren Behandlungsbedürftigkeit auch erst nach Versicherungsbeginn festgestellt wird, ist versichert.

    Was Erwachsenen zu raten ist

    Wenn Sie vorhaben eine Zahnzusatzversicherung  mit Absicherung kieferorthopädischer Behandlungskosten für sich abzuschließen, klären Sie mit Ihrem Zahnarzt dringend ab, welche Vermerke bezüglich einer Zahn- oder Kieferfehlstellung er bereits in Ihrer Patientenakte gemacht hat.

    Zudem wäre es anzuraten, bei Vertragsabschluss dem Antrag einen zahnärztlichen Befundbericht beizulegen, auf welchem Ihr Zahnarzt Ihnen bescheinigt, dass derzeit keine Zahn- oder Kieferbehandlungen notwnedig sind. Die Arag Versicherung ist in diesen Fällen sehr korrekt und reguliert bei einem späteren Versicherungsfall sehr unkompliziert, da Sie als Versicherter alle Ihnen möglichen Angaben korrekt erbracht haben.

    Wenn bereits eine Behandlung angeraten ist, gibt es natürlich keine Zahnzusatzversicherung, die für die Behandlungskosten aufkommen würde. Denken Sie zudem daran, dass eine Behandlung immer medizinisch notwendig sein muss. Handelt es sich um eine sehr geringe Fehlstellung, die rein kosmetischen Ausmaßes ist, leistet eine Zahnzusatzversicherung nicht. Kieferfehlstellungen ab Kieferindikationsgruppe 2 hingegen gelten ohne Probleme als medizinisch notwendig. Bei einer Einstufung in KIG 1, müsste Ihr Zahnarzt oder Kieferorthopädie schon argumentieren, damit der Versicherer eine Kostenübernahme zustimmt.

    Einen umfassenden über Leistungen und Beitragshöhe von privaten Zahnzusatzversicherungen findet man unter anderem auf der Homepage von Fairfekt.

    Pressekontakt:
    Fairfekt Versicherungsmakler GmbH
    Daniel Steinberger
    Meessen 3
    22113 Oststeinbek

    Telefon: 040-2110766-22
    Telefax: 040-2110766-39

    eMail: Info@versicherung-online.net
    www.versicherung-online.net/zahnzusatzversicherung-1/

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