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veröffentlicht am 12. Januar 2024 • gelistet in der Kategorie Rechtsanwälte - Steuerberater

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  • Rechtsanwältin Susanne Kilisch von der Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH berichtet über einen Betreuungsfall.

    jetzt informierenNachdem ein Mandat in unserer Kanzlei in einem Betreuungsverfahren erfolgreich abgeschlossen werden konnte, ist nun – nach ca. 9 Monaten – durch erneut rechtswidrige Vorgehensweise des Betreuers in nicht nachvollziehbarer Zusammenarbeit mit der Behinderteneinrichtung die vorherige, menschrechtswidrige Situation unter Missachtung sämtlicher Behindertenrechte auf Teilhabe und Inklusion für den Betroffenen erneut eingetreten.

    Ziel des Mandats war, den behinderten, zur freien Willensbildung fähigen Betroffenen, von rechtswidrig auferlegten Kontakt- und Besuchsverboten zu befreien.

    Er durfte damals weder die Einrichtung verlassen, noch Besuche empfangen, noch ein Telefon benutzen. Auch jeglicher Zugang zum Internet wurde ihm verweigert. Er lebte vollständig von der Außenwelt isoliert.

    Nachdem ein Angehöriger sämtliche dem Betroffenen zustehende Rechte auf Selbstbestimmung durch unsere Kanzlei erkämpft hatte, wurde persönlicher Kontakt ohne Angabe von Gründen – allein gestützt auf eine neue „Anweisung von oben“ (damit ist der Betreuer gemeint) – erneut untersagt.

    Auch telefonisch ist der Betroffene nicht mehr zu erreichen. Praxisrelevant ist hier in besonders problematischer Weise – wie übrigens in einer großen Zahl von Betreuungsfällen – die hohe Suggestibilität des Betroffenen.

    Es bestehen erhebliche Anhaltspunkte dafür, dass der Betroffene derart unter Druck gesetzt wird, dass er nicht mehr den Mut aufbringt, sich eigeninitiativ mit Außenstehenden in Verbindung zu setzen. Auch eine in der Behinderteneinrichtung angebahnte Liebesbeziehung des Betroffenen zu einer Mitbewohnerin wurde von dem Betreuer rigoros beendet.

    Das Mandat wurde nun erneut übernommen, die Voraussetzungen für einen Betreuerwechsel sehen wir als erfüllt an.

    Dieser Beitrag wurde von Frau Rechtsanwältin Susanne Kilisch von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Volker Thieler – Prof. Dr. Wolfgang Böh – Oliver Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH verfasst.

    Frau Rechtsanwältin Susanne Kilisch hat sich auf den Tätigkeitsschwerpunkt Betreuungsrecht und hier insbesondere auf Vorsorgevollmachten, Patientenverfügung spezialisiert. Die deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist seit Jahren u.a. auf das Thema Betreuungsrecht und hier insbesondere auf Vorsorgevollmachten, Patientenverfügung sowie die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung in Betreuungsangelegenheiten spezialisiert.

    Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Steuerrecht und betreut Mandate im Bereich Erbrecht in Kombination mit steuerlichen Aspekten.

    Der Beitrag stellt keine anwaltliche Beratung dar und dient lediglich den Zwecken der Informationsmitteilung.

    Sollten Sie Fragen haben, so wenden Sie sich bitte an Rechtsanwältin Susanne Kilisch oder an Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

    Die Kontaktdaten befinden sich unten angefügt.

    Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

    Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
    Frau Susanne Kilisch
    Bahnhofstrasse 100
    82166 Gräfelfing
    Deutschland

    fon ..: 089/ 44 232 99 – 0
    fax ..: 089
    web ..: https://www.rechtsanwalt-thieler.de
    email : muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

    Die Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Sitz in Gräfelfing bei München ist eine deutschlandweit tätige Kanzlei in dritter Generation mit den Tätigkeitsschwerpunkten: Erbrecht, Immobilienrecht, Schenkungsrecht, Steuerrecht, Betreuungsrecht, Stiftungsrecht, internationales Erbrecht und amerikanisches Kapitalanlagerecht mit dem Schwerpunkt Aktienrecht und Anlegerschutz.

    Die Kanzlei wurde vor über 70 Jahren durch Rechtsanwalt Heinz Thieler gegründet, von seinen Söhnen den Rechtsanwälten Rainer Thieler und Prof. Dr. Volker Thieler fortgeführt und wird nun von Rechtsanwalt Oliver Thieler, LL.M. geleitet.

    Mit Eintritt von Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh, der Fachanwalt für Erbrecht und Steuerrecht ist, wurde das Erbrecht in Kombination mit steuerlichen Aspekten ebenfalls zu einem Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei.

    Frau Rechtsanwältin Susanne Kilisch hat sich auf den Tätigkeitsschwerpunkt Betreuungsrecht und hier insbesondere auf Vorsorgevollmachten, Patientenverfügung spezialisiert. Unsere rechtliche Tätigkeit ist auf Rechtsbereiche beschränkt, in denen wir spezialisiert und besonders qualifiziert sind.

    Wir sind rechtlich für Privatpersonen, Unternehmenskunden, gemeinnützige Organisationen und staatliche Hoheitsträger tätig. Unser Schwerpunkt bildet die deutschlandweite Beratung und Vertretung von Privatpersonen.

    Pressekontakt:

    Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
    Frau Susanne Kilisch
    Bahnhofstrasse 100
    82166 Gräfelfing

    fon ..: 089/ 44 232 99 – 0
    email : muenchen@rechtsanwalt-thieler.de



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    Rechtliche Betreuung von Menschen mit Behinderungen

    Die rechtliche Betreuung von Menschen mit Behinderungen in Deutschland ist durch das Betreuungsrecht geregelt. Es ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ab § 1896 verankert. Das Gesetz soll sicherstellen, dass Menschen, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst besorgen können, Unterstützung erhalten.

    Hier sind einige Schlüsselmerkmale der rechtlichen Betreuung:

    Betreuungsbedarf: Rechtliche Betreuung wird nur dann eingerichtet, wenn eine Person ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst regeln kann.

    Subsidiaritätsprinzip: Bevor eine Betreuung eingerichtet wird, muss geprüft werden, ob weniger einschneidende Hilfen (wie Vollmachten, familienrechtliche Unterstützungen oder soziale Hilfen) ausreichend sind.

    Gerichtliches Verfahren: Die Einrichtung einer Betreuung erfolgt im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens. Das zuständige Betreuungsgericht bestellt nach umfassender Prüfung und in der Regel nach Anhörung des Betroffenen sowie nach Einholung eines medizinischen Gutachtens einen Betreuer.

    Rechte der betroffenen Person: Die Wünsche und das Wohlergehen der betroffenen Person stehen bei allen Entscheidungen im Vordergrund. Es soll ein möglichst selbstbestimmtes Leben ermöglicht werden.

    Aufgaben des Betreuers: Der Betreuer unterstützt den Betreuten in den vom Gericht festgelegten Aufgabenkreisen, wie der Sorge für die Gesundheit, die Vermögenssorge, Wohnungsangelegenheiten, die Vertretung gegenüber Behörden und vieles mehr.
    Betreuungsverfügung: Personen können im Voraus in einer Betreuungsverfügung festlegen, wer im Falle ihrer Betreuungsbedürftigkeit als Betreuer in Frage kommt oder nicht.

    Kontrolle der Betreuung: Die Betreuungsgerichte überwachen die Tätigkeit der Betreuer und schützen so die Rechte der betreuten Personen. Betreuer sind verpflichtet, regelmäßig Bericht zu erstatten und Rechnung zu legen.

    Das Betreuungsrecht ist in Deutschland stetigem Wandel unterworfen und wird an gesellschaftliche Entwicklungen angepasst. Insbesondere die Stärkung der Selbstbestimmung und Eigenverantwortung von Menschen mit Behinderungen sowie die Förderung von ehrenamtlichen Betreuungen sind in jüngerer Zeit in den Vordergrund getreten.


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