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veröffentlicht am 7. November 2019 • gelistet in der Kategorie Versicherung
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Der Transportmarkt steigt stetig stark und die Gefahren auch. Deswegen ist die Transportversicherung unabdingbar geworden.
Waren, Güter oder auch Arbeitsmittel und -Geräte sind auf ihrem Transportweg vom Absender zum Empfänger bzw. vom eigenen Firmensitz zum Einsatzort verschiedensten Gefahren ausgesetzt.
Ganz egal, ob das transportierende Unternehmen, die Übermittlung in direktem Zusammenhang mit seiner eigenen Haupttätigkeit, im Kundenauftrag als Handlung aus einer konkreten Geschäftsbeziehung bzw. mit externen Transportpartnern oder als spezialisierter Logistik-Dienstleister durchführt – immer steht eine passende Transportversicherung für nahezu alle erdenklichen Schadensfälle zur Auswahl.
Da die transportierten Gegenstände nicht selten erheblich wertvoller sind als das Transportmittel, können die finanziellen Konsequenzen bei einer Beschädigung immens sein! Jedem Betrieb, der regelmäßig Waren, Güter etc. von A nach B befördern muss, ist der Besitz einer spezifischen Transportversicherung daher dringendst anzuraten.
Grundsätzlich gibt es drei Optionen
- die Werksverkehrsversicherung,
- die Warentransportversicherung und die
- Verkehrshaftung.
Die Werksverkehrsversicherung – Transportversicherung für eigene Güter und Werkzeuge bzw. Arbeitsmittel bei eigener Beförderung
Dass die eigenen Transportfahrzeuge versichert sein müssen, steht fest. Für die beförderten Güter oder Arbeitsmittel/-Geräte selbst besitzen jedoch längst nicht alle Unternehmen einen passenden Versicherungsschutz – und das, obwohl die Ladung nicht selten teurer ist als das Fahrzeug, das diese transportiert. Betreffende Firmen sollten also unbedingt eine Werksverkehrsversicherung besitzen, denn diese kommt für Schäden an entsprechenden Ladungen auf.
Versichert sind sämtliche Transporte, die ein Unternehmen mit eignen Fahrzeugen sowie eigenem Personal – und ausdrücklich an eigenen Gütern oder Arbeitsgeräten/-Mitteln – durchführt. Der Versicherungsschutz ist nicht tages- oder nachtabhängig und gilt auch bei Unterwegsaufhalten sowie beim Abstellen. Der Geltungsbereich beläuft sich dabei im Regelfall auf Deutschland, Deutschland und dessen Anrainerstaaten oder ganz Europa (exklusive GUS-Staaten).
Als typische Schadensfälle, in denen die Werksverkehrsversicherung zum Tragen kommt, gelten jeglicher Unfall eines Transportmittels, Unfälle im Zuge des Be- bzw. Entladens, Brand und Explosion, Naturereignisse, die die Ladung beschädigen, Diebstahl und Raub sowie Erpressung.
Die Warentransportversicherung – Transportversicherung für erweiterten Schutz von eigenen Waren (beispielsweise) auf dem Weg zum Kunden
Unternehmen, die tagtäglich Waren an Kunden bzw. Partner ausliefern, können ihre Transportrisiken mit einer Warentransportversicherung viel besser kalkulieren. Hier gilt es stets einen sorgsamen Umgang mit entsprechenden Produkten – entweder im Zuge des eignen Transports oder bei der Kooperation mit einem Transportdienstleister – zu gewährleisten. Andernfalls drohen mitunter immense Kosten für Reparaturen oder den Austausch und den erneuten Versand. Das gilt aufgrund der begrenzten Haftung des Spediteurs bzw. Frachtführers auch bei der Nutzung externer Dienste. Da nicht immer alles reibungslos abläuft, sollte unbedingt eine Warentransportversicherung vorhanden sein.
Was in den Versicherungsschutz fällt, hängt vom konkreten Transportrisiko ab. Typischerweise sind auch hier der Unfall des Transportmittels, Schäden durch Naturereignisse, wie Sturm oder Hagel, Be- bzw. Entladerisiken, Brand sowie Explosion und Diebstahl oder Raub versichert.
Im Schadensfall werden im Rahmen des zuvor festgelegten Limits der Versicherungssumme die kompletten Kosten des Warenwerts erstattet. Dabei spielt die begrenzte Haftung eines gegebenenfalls beauftragten Spediteurs tatsächlich keine Rolle. Der Versicherungsschutz gilt ab dem Verlassen des eignen Geschäftsgebäudes bis zum Eintreffen beim Abnehmer. Eine Werksverkehrsversicherung ist in der Regel inklusive.
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