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veröffentlicht am 5. Februar 2021 • gelistet in der Kategorie Rechtsanwälte - Steuerberater
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Im Zweifel für den Angeklagten – so heißt es, doch ist es wirklich so?
Die Akte als auch Krankenakte von Frau A. ist sehr lang und reicht bis weit in die Kindheit zurück, auch gibt es unzählige Gutachten, Arztbefunde, Diagnosen, Klinikaufenthalte und bereits stattgefundene Betreuungen seit der Kindheit.
Dennoch stimme laut der Betreuerin Frau RA Sch. Aussage – die sich die gesamten Unterlagen wie bereits mehrfach erwähnt nie anschaute, nichts davon. Sie behauptet alles sei von und durch Frau Qu. entstanden, ungeachtet dessen, dass sich die beiden Frauen 2014 kennen lernten und die Aussagen somit gar nicht möglich sein können.
Ebenso ist interessant, dass der Betreuungsbehörde als auch dem Gericht wohl einfach nicht auffallen will, was los ist, was jedem anderen sofort ins Auge sprang. Bspw bereits zu Beginn wie eine Betreuerin die als Anwältin ohnehin fürs Gesetz tätig sein sollte, einen Eid schwur und der Menschenleben anvertraut wurden, sich mit allem ihr zur Verfügung gestellten Unterlagen, nicht beschäftigte, alles ignorierte und von Beginn an Log und gegen den Beschluss handelte.
Die Betreuerin RA Sch. stellte ebenso Behauptungen, Verleumdungen, gegenüber der Behörde und der Richterin Frau M. beim Betreuungsgericht Weilburg über ihre eigene Klientin, ihr Leben, ihr Jahrelanges Zusammenleben auf.
All das ist nachgewiesen und auch hierzu gibt es Zeugen, weshalb u.a. die Betreute sich auch lange Zeit mit allen ihr möglichen Mitteln dafür einsetzte, aufzuzeigen, dass diese Betreuerin nicht nur gar nicht handelte, sondern auch noch extrem Betreuungs-Nachteilig, willkürlich, nach ihren eigenen Glaubenssätzen, Willen und enorm rechtswidrig.
Daher wendete sich die Betreute mit Hilfe ihrer Partnerin an den VDK und an bat zudem Anwälte um Hilfe. Sie reichte dem Gericht die Aussagen des VDK´s, darüber ein, das sie meinten nach all den Aussagen, das diese Betreuerin abgesetzt gehört. Ebenso teilte sie mehrfach überall mit, das sie auf Grund ihrer Erkrankung (dem stets blinden Glauben was Fremde sagen) und der vielen Lügen ihrer Betreuerin, selbst langsam wieder nicht wisse, was stimme, was nicht und daher dringend Fachliche Hilfe braucht, sowie wieder eine Betreuung / Betreuerin wie zuvor.
Dem Gericht als auch vielen weiteren teilte daher Frau A. daher ihre Ängste vor der Betreuerin RA Sch., mit und bat um Hilfe. Angst auch deswegen, weil sie bei den nur 2 stattgefundenen Treffen, sie als Betreute jeweils schlecht, klein redete und sich zugleich immer wieder gegen ihre „Lebensweise“ aus-sprach.
Sie mehrfach Frau A. zum Auszug und in eine Wohngruppe bewegen wollte, was die Betreute aber nicht wollte, da sie mit ihrer Partnerin glücklich war (was auch unzählige Schriftstücke mit Dankbarkeit, Liebesgeständnissen, Wünschen auf eine Zukunft usw. deutlich belegen), weshalb sie ihre Partnerin weiterhin unbedingt heiraten und mit ihr das Haus verschönern wollte. Der letzte Hochzeitswunsch war 2020 daher plante die Betreute erneut die Hochzeit für den Sommer 2020 und bestellte mehrfach das Aufgebot.
Da ihre Betreuerin Frau RA Sch. das Aufenthaltsbestimmungsrecht habe und ohnehin immer wieder versuchte ihr einzureden wie falsch ihr Leben sei, ihr ihre Job-Wünsche ausredete und meinte sie solle als psychisch kranke mit Gutachten nicht in diesen Berufen arbeiten zu dürfen, sich für eine Arbeit im Altenheim bewerben, da würde sie sie sehen. Natürlich hatte bei all dem die Betreute Frau A. Angst, komplett aus ihrem Wunsch-Leben gerissen zu werden.
Auch das teilte sie alles mehrfach dem Betreuungsgericht, Richterin M. als auch einst dem Gutachter Dr, M. der Vitos Klinik Hadamar mit. Immerhin meinte er vor Ort, bei der Begutachtung sich für Frau A. ihre Ängste, Wünsche ein zusetzen, bevor er anschließend nach dem Anruf von Frau RA Sch. ihr gewünschtes Fingiertes Wunsch – Gutachten ausstellte.
Nun ja, den Aussagen einer Betreuerin die zudem Anwältin ist, bei der alle bisherigen Beschwerden ebenso als haltlos abgewiesen wurden, glaubt man doch eher, als einer psychisch erkrankten, Labilen Person, die in allen Lebenslagen unter Betreuung steht, oder?
Denn siehe da, urplötzlich und auf einem Schlag, wurde von jetzt auf gleich diese Betreuerin doch quasi zur neuen „beste Freundin“, der sie auf einmal alles blind glaubt und umsetzt, was sie sagt! Diese Betreuerin, dieser Mensch gegen die diese Betreute zuvor so massiv vor ging, ist das nicht auffällig?
Und alles, nachdem es 1 einziges Gespräch gab, zwischen den beiden, in dem Frau RA Sch, ihre Betreute massiv beeinflusste und mit Lügen unterwanderte. All das hielt die Betreute fest, da sie solche Gespräche immer aufzeichnete, um sich beim anschließenden Reflektieren darin zu üben, inwieweit sie selbst ehrlich war und keine Show abzog. Auch teilet Frau A. anschließend weiteren davon mit, u.a. ein neuer Psychiater, dem jedoch einige Unklarheiten darin auffielen und sogar den Kontakt mit der Schwiegermutter, als auch später zur Expartnerin aufnahm.
Wichtig und daher erwähnenswert ist hier in dieser Situation, das Frau A.´s Erkrankung – eine Narzisstisch – Dissoziale Persönlichkeitsstörung auf Borderline Niveau mit Auswirkungen, Schuldzuweisungen an andere, um sich keine einzugestehen, Kritikunfähigkeit, des ständigen Schauspielerns, mimen der Opferrolle und dem Ausleben von dem, was andere daher ihr in den Mund legen, wechseln in die Kind-Rolle – wobei Psychiatrisch festgehalten wurde teilweise das Niveau eines 7 Jährigen Kindes zu haben und so als Kind auch bereits die Diagnose Hebephrenie Schizophrenie erhielt.
All das waren unter anderem Gründe, weshalb sie in Betreuung kam und eine Vorsorgevollmacht nicht ausreichte. Daher forderten selbst Ärzte bei bspw. allein nur Medikamentenveränderungen oder allen wichtigen Terminen bei Therapien, Ärzten, Ämtern immer die Anwesenheit und Bestätigung bzw. Korrektur der Angaben von ihrer Betreuerin/Partnerin, damit es nicht, wie zu vor, zu massiven Auswirkungen, Falsch-Aussagen und Falsch-Handlungen mehr kam. Somit gibt es unzählige Personen, die das bestätigen könnten.
Wieso wird seitens der Betreuungsbehörde und vom Betreuungsgericht ein Mensch in Schutz genommen, gegen den so viele Beschwerden vor Liegen? Wieso werden die Richtigstellungen und auch vorliegenden Zeugenaussagen, die belegen und Frau A´s Aussagen bezüglich der Falschaussagen von Frau RA.Sch. bestätigen nicht hinzugezogen, ernst genommen? Wieso hört man die geschädigte Frau Q. nicht an, durfte / darf hierzu keine Stellung beziehen, sondern wird seitens des Gerichtes zusätzlich noch in die Enge getrieben? Sie versuchte sich anhand von Belegen, Beweisen, Zeugen und in Sorge der manipulierten Betreuten, als auch dadurch ganz vielen weiteren Geschädigten gegen diese Lügen, Behauptungen, die für sie Existenzschädigend sind, zu wehren.
Nachdem sie um Hilfe gebeten wurde und nun auch selbst erlebte was im aktuellen Betreuungssystem schief läuft und wie viele ähnliche Vorfälle es gibt, so war es für Frau Q.klar, hiergegen muss etwas unternommen werden, die Betreuungsreform, kann / darf so nicht mehr weiter bestehen bleiben. Jedoch wurde sie genau dadurch nur noch mehr degradiert, wurde zur Zielscheibe und sogar als die psychisch Kranke abgestempelt, – was Frau RA Sch. ebenfalls mit Richterin M. ansprach (wie wir nachlesen konnten).
Wie kann es sein, dass eine Rechtspflegerin dieses Gerichtes einst zu Frau Q. und ihrer Mutter meinte, sie solle sich Schutz vor Frau A. suchen, wenn sie einmal den Schritt der Trennung angeht und gab ihr zusätzliche Tipps. Wie kann es sein, das Richterin M. die den „Fall“ seit 2016 betreut und die bisherigen Jahre gut sowie Problemlos mit Frau Q. zusammen arbeitete, auch ihr selbst Ratschläge gab, da die Betreute und die Betreuung so massive Auswirkungen habe und so auch Frau Q um eine Zusätzliche Mit-Betreuerin bat und auch Frau RA A. nie etwas negatives über Frau Q meinte?
Auch die Betreuerin Frau A. sprach sich mehrfach bei Gericht und in Zusammenarbeit mit Frau Q. darüber aus, wie schwer die Betreuung auf Grund der psychischen Erkrankung mit Uneinsichtig sei. Wie passt das alles, wenn doch urplötzlich dann Frau Q., welche ein gutes, angesehenes Ansehen genießt mit einem ausgeglichenen, gesunden psychologischen Gutachten, nun schlagartig die schlimme, die psychisch kranke, die Erpresserin, schuldige sei?
Erscheint es nicht seltsam, dass all das urplötzlich erfolgte, nachdem Frau RA. Sch. ebenfalls bei Richterin M. die massiven Lügen über Frau Q. berichtete? Das erklärt, dass auch Richterin M. auf einmal nichts mehr mit Frau Q. zu tun haben wollte, sie kühl abwies, als sie sich an Richterin M wendete, um die Wahrheit aufzuzeigen.
Schlimmer noch, Richterin M. machte Frau Q. schlecht, wand sich selbst raus, nachdem einst der Gerichtspräsident, Richterin M. anschrieb und zum Vorfall, der Beschwerde und zur Befangenheit befragte. Richterin M. ging auf all diese Anfragen nicht ein, sondern, teilte lediglich mit, dass Frau Q. keine Verfahrensbeteiligte mehr sei, oder das sie ein Problem mit der Betreuungsabgabe gehabt habe und deshalb nun so handle, was wiederum nicht passt, nachdem Frau Q. es war, die die erneute Betreuungs – Übernahme via Landesgericht ablehnte und somit Stress mit ihrer einst Partnerin Frau A bekam, da Frau A. sie unbedingt zurück wollte. Wie passt hier irgendetwas zusammen? Doch warum ging der Gerichtspräsident denn0ch nicht darauf ein, nachdem auf seien Fragen gar nicht reagiert wurde?
Uns stellt sich hier noch eine andere Frage, im Frauenhaus scheint Frau RA Sch. auch bekannt zu sein, also ist es wohl auch nicht das erste Mal, dass sie Familien entzweit, trennt, fernhält, entfremdet und somit die komplette Kontrolle – Macht hat, ausübt?!
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