30 Jahre Medizinrecht auf den Kopf gestellt

BGH-Urteil zum „Leben als Schaden“ Die Entscheidung des Sechsten Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 2. April 2019 setzt in ihrer Urteilsbegründung ein fatales Zeichen in Richtung Ärzteschaft. Sie konterkariert eine seit nun-mehr 30 Jahren gefestigte Rechtsprechung. „Die Entwicklung des Medizinrechts wird geradezu auf den Kopf gestellt“, so der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben […]



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